Was ist das Grundbuch?
Das Grundbuch ist ein amtliches Register, das Auskunft über Eigentums- und Rechtsverhältnisse an einem Grundstück gibt. Es enthält Informationen zum Grundstück selbst, zu den Eigentümern, zu eventuellen Lasten und Beschränkungen sowie zu sogenannten Pfandrechten.

Aufbau des Grundbuchs:
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Deckblatt: Enthält die Aufschrift, das zuständige Amtsgericht und die Angabe der Gemeinde, in der sich das Grundstück befindet.
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Bestandsverzeichnis: Angaben zur Gemarkung, Flurstücks-Nummer, Anschrift und Grundstücksgröße sowie ggf. zusätzliche Rechte, die zum Grundstück gehören.
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Abteilung 1: Angaben zu den Eigentümern und ggf. Anteilsverhältnissen.
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Abteilung 2: Angaben zu Lasten und Beschränkungen wie z. B. Wegerechten, Leitungsrechten, Wohnrechten und dergleichen.
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Abteilung 3: Angaben zu eingetragenen Grundpfandrechten wie z. B. Grundschulden, Hypotheken.
Die Grundbücher dokumentieren somit die dinglichen Eigentums- und Rechtsverhältnisse an Grundstücken. Die Angaben zur Grundstücksgröße werden dem sogenannten Kataster entnommen. Grundsätzlich genießen die Eintragungen im Grundbuch „öffentlichen Glauben“, das heißt, man kann sich darauf verlassen, dass die vorhandenen Eintragungen auch den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen.
Bei einem Kauf/Verkauf sind vor allem die Eintragungen in Abteilung 2 zu prüfen, damit sichergestellt ist, dass das Grundstück auch wie geplant genutzt werden kann. Die Eintragungen in Abteilung 3 des Grundstücks werden in der Regel im Rahmen der notariellen Vertragsabwicklung zur Löschung gebracht.
Wie das funktioniert, erklären wir Ihnen gerne!
Fazit:
Nur der Blick ins Grundbuch ermöglicht es Ihnen, einen Überblick über bestehende Rechtsverhältnisse an einem Grundstück zu erhalten und zu prüfen, ob Ihre geplante Nutzung möglich ist.
Übrigens: Für öffentlich-rechtliche Vereinbarungen gibt es außerdem noch das bei den Gemeinden geführte Baulastenverzeichnis. Auch hierzu können wir Ihnen Erläuterungen geben.