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Wertermittlung für Immobilien

- Nichts ist so konstant wie die Veränderung -

(Heraklit von Ephesus, 535-475 v. Chr.)

Dies gilt für alles im Leben, auch für das weite Feld des Immobiliengeschäftes

- Ihre jetzige Wohnung ist zu groß oder zu klein

- die Kinder sind ausgezogen, Ihr Haus ist zu groß

- die Gartenarbeit wird Ihnen zu viel

- und so weiter

Die unterschiedlichsten Gründe können Anlass dafür sein, dass Sie sich über einen Verkauf Ihrer Immobile Gedanken machen. Seien es Veränderungen im privaten Umfeld, die dafür sorgen, dass die vorhandene Wohnfläche nicht mehr reicht oder zu groß ist, dass die Pflege der Liegenschaft nicht mehr bewerkstelligt werden kann oder einfach der Wunsch nach Veränderung vorhanden ist.

 

Egal, was Sie nun konkret beschäftigt, die Frage:

 

„Was ist meine Immobilie wert?“ 

 

steht immer im Vordergrund. Nur wenn Sie wissen,  mit welchem Erlös Sie rechnen könne, können Sie die nächsten Schritte planen und umsetzen.

Unterstützung bei der Beantwortung Ihrer Fragen erhalten Sie durch unsere:

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Marktindikation / Marktwertschätzung

 

Eine Besichtigung Ihres Objekts bildet die Basis dieser Berechnung. Alle wertrelevanten Daten, wie z. B. Lage und Umfeld, Größe, Ausstattungsqualität, eventuelle Lasten und Beschränkungen, baurechtliche Gegebenheiten, Unterhaltungszustand usw. werden dabei ausgewertet und berücksichtigt. Das Ergebnis dieser Auswertungen ist eine fachlich fundierte, nachvollziehbare und verständliche Bewertung Ihrer Immobile mit einer entsprechenden Schätzung.

 

Keine Immobilie ist wie die andere und muss somit individuell bewertet werden.

Rufen Sie einfach an! Den Rest übernehmen wir.

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„Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB“

In einigen Fällen ist eine Marktindikation nicht ausreichend und Sie benötigen ein

In diesen Fällen ist ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB sinnvoll oder sogar nötig:

 

- Wertermittlung im Rahmen einer Vermögensauseinandersetzung/Scheidung

- Verkauf einer Immobilie bei bestehenden Betreuungen

- Wertermittlung im Rahmen einer Firmenübertragung

- unter Umständen bei (streitbehafteten) Nachlassregelungen/Erbauseinandersetzungen

- ggf. bei Erbschaftssteuerangelegenheiten

 

Auch hier ist die Grundlage des Gutachtens die eingehende Besichtigung der Immobilie mit Auswertung aller wertrelevanten Daten und zusätzlicher behördlicher Auskünfte.

 

Als Ergebnis erhalten Sie ein unabhängiges Gutachten auf Basis gesetzlicher Vorgaben und Richtlinien mit einheitlichen Standards.

 

Bei Fragen hierzu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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